INFORMATION

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen („AGB“)
der Marmor-Walz GmbH, Hornbachstr. 3, 76879 Bornheim; gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Rainer, Rico und Alessandro Walz

1. Geltungsbereich:
Für alle Käufe, Bestellungen von Kunden, Produktlieferungen, Werkleistungen und sonstige Leistungen, die von der Marmor-Walz GmbH getätigt bzw. gegenüber der Marmor-Walz GmbH beauftragt werden, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Montagebedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Marmor-Walz GmbH eine Leistung vorbehaltslos ausführt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn die Marmor-Walz GmbH den entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Käufers zugestimmt hat.

2. Angebote:
Die Angebote der Marmor-Walz GmbH sind freibleibend. Vertragsänderungen können ausschließlich mit einem der Geschäftsführer der Marmor-Walz GmbH vereinbart werden. Setzt die Marmor-Walz GmbH Subunternehmer ein, sind diese weder zu Vertragsänderungen noch zur Entgegennahme von sonstigen Erklärungen, insbesondere der Anordnung von Nachträgen bevollmächtigt.

Produkte können teilweise zerlegt angeboten werden. Aufbau- bzw. Montagepreise für Produkte fallen gesondert an und sind im Kaufpreis nicht enthalten, dies gilt insbesondere für die von der Marmor-Walz GmbH angebotenen Kaminöfen und Schwimmbäder. Falls der Kunde eine Montage oder die Erbringung von Werkleistungen wünscht, ist dies mit der Marmor-Walz GmbH an gesonderter Stelle im Vertrag zu vereinbaren.

Montageort ist die Anschrift des Kunden, falls nichts Abweichendes vereinbart wurde. Es ist Aufgabe des Kunden, eventuell erforderliche Genehmigungen und behördliche Erlaubnisse (insbesondere Baugenehmigungen) vor Montage bzw. vor Ausführung der Arbeiten einzuholen. Der Kunde stellt für die Montage bzw. für die Arbeiten notwendige Anträge und zeigt die Montage bzw. Arbeiten bei der zuständigen Stelle an (z. B. Bauanzeigen und Straßensperrungen). Der Kunde hat Strom und Wasser kostenfrei zur Verfügung zu stellen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

3. Produktangaben und Liefer-/Leistungstermine:
Dem Kunden überlassene Muster und Proben dienen nur der ungefähren Beschreibung der Produkte. Änderungen aufgrund von Druckfehlern in Katalogen oder sonstigen Werbemedien oder Irrtümern bleiben vorbehalten. Ebenfalls vorbehalten bleiben Modelländerungen, Farb- und Strukturabweichungen. Insbesondere bei Natursteinen können Farb- und Strukturabweichungen in Form von möglichen Trübungen, Aderungen, offenen Stellen/Poren, Rissen, Quarzadern usw. auftreten. Dies stellt bei Natursteinen keinen Mangel dar. Auch Fliesen können in ihrer Struktur und Farbe von Musterfliesen abweichen. Bei Nachbestellungen kann es bei Natursteinen als auch bei Fliesen zu Chargenänderungen gegenüber der vorherigen Lieferungen kommen.

Von der Marmor-Walz GmbH genannte Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung, soweit die Verzögerung bzw. Nichtlieferung durch unseren Lieferanten nicht von der Marmor-Walz GmbH zu vertreten ist. Höhere Gewalt einschließlich Streik, Aussperrung, Blockade, Krieg, Feuer, Verkehrsstörung, Störung der Energie und Rohstoffzufuhr, Pandemiefolgen, Ausnahmezustände und andere hoheitliche Maßnahmen, die von der Marmor-Walz GmbH nicht zu vertreten sind, verlängern die Leistungsfristen angemessen. Soweit die Leistung hierdurch ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar wird, ist die Marmor-Walz GmbH zum Rücktritt berechtigt. Die genannten Umstände lösen keine Schadenersatzansprüche der Kunden aus.

4. Preis und Zahlungsbedingungen:
Preisangaben verstehen sich in Euro einschließlich Umsatzsteuer, ohne Aufbau oder Montage.

Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche, mit denen aufgerechnet werden sollen, aus demselben Vertragsverhältnis stammen, rechtskräftig festgestellt, von der Marmor-Walz GmbH anerkannt oder unstrittig sind. Entsprechendes gilt für Zurückbehaltungsrechte des Kunden.

5. Verträge ohne Montageleistung bzw. ohne vorzunehmende Arbeiten:
Preisangaben verstehen sich als Abholpreise ohne Lieferkosten, soweit nicht mit der Marmor-Walz GmbH etwas Abweichendes vereinbart wird. Falls im Rahmen eines Kaufvertrags eine Anlieferung vereinbart wird, kommen noch die Liefer- und Transportkosten hinzu.

Sollte die Marmor-Walz GmbH vertraglich die Lieferung übernehmen, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Transport zur Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln (z. B. LKW) möglich ist. Die Marmor-Walz GmbH ist auch nicht für etwaige Schäden an dem Grundstück des Kunden verantwortlich, es sei denn, die Marmor-Walz GmbH setzt sich über Weisungen des Kunden hinweg.

6. Verträge mit Montageleistung bzw. mit vorzunehmenden Arbeiten:
Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50% des Auftragswerts zur Zahlung fällig. Nach Abschluss der Montage bzw. nach Abschluss der Arbeiten erhält der Kunde eine abschließende Rechnung unter Berücksichtigung der geleisteten Anzahlung. Das Recht der Marmor-Walz GmbH weitere Abschlagsrechnungen zu stellen, bleibt hiervon unberührt.

Im Falle von Arbeiten vor Ort beim Kunden, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Transport zur Baustelle mit den üblichen Mitteln (z. B. LKW) möglich ist. Die Marmor-Walz GmbH ist auch nicht für etwaige Schäden an dem Grundstück des Kunden verantwortlich, es sei denn, die Marmor-Walz GmbH setzt sich über Weisungen des Kunden hinweg.

7. Garantie:
Ansprüche aus Herstellergarantien sind gegen den jeweils angegebenen Hersteller zu richten und nicht an die Marmor-Walz GmbH. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln bleiben hiervon unberührt und können neben Garantien des Herstellers kostenfrei in Anspruch genommen werden.

8. Haftung:
Beim Umgang mit Waren sind die Hinweise des Herstellers, dessen Anleitungen sowie die Angaben auf etwaigen Verpackungen zu beachten. Defekte Gerät (z. B. defekte Kaminöfen, Wärmepumpen, Filter-/Umwälzpumpen usw.) müssen unverzüglich außer Betrieb genommen werden.

Die Haftung der Marmor-Walz GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verstoß gegen vertragswesentliche Pflichten beschränkt. Bei fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt. Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Produkthaftungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

9. Eigentumsvorbehalt:
Die Marmor-Walz GmbH behält sich das Eigentum von Waren bis zum Eingang der vollständigen Zahlungen aus den jeweiligen Kauf-, Liefer- und Werkverträgen mit dem Kunden vor. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte die Höhe aller Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20% übersteigt, wird die Marmor-Walz GmbH auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Falls der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, gilt als Gerichtsstand Landau in der Pfalz vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11. Verbraucherstreitschlichtung:
Die Marmor-Walz GmbH nimmt nicht an freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teil.

12. Datenschutz:
Informationen zum Datenschutz, zum Datenschutzbeauftragten und zu Betroffenheitsrechten sind unter www.marmor-walz.de/datenschutz oder unter der Telefonnummer 06348/959500 erhältlich.

Stand: 01.11.2023